695 Todesstrafe für unerlaubte Prägung von Goldmünzen

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331 Konstantinische Solidus

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Die Prägung von Goldmünzen war nur dem Römischen Kaiser erlaubt und in den Provinzen Roms verboten. Selbst die an das Imperium angrenzenden und mehr und minder abhängigen Staaten unternahmen keine Versuche selber Goldmünzen zu prägen. Die äußerst seltenen Versuche wurden mit Krieg und Tod unterbunden. Abd al-Mailk, ein moslemischer Führer, der als Preis für das Recht der eigenen Münzprägung jährlich 1000 Solidus (= 4,4 kg Gold) nach Konstantinopel liefern mußte, prägte im Jahre 695 uZ sein Konterfei samt Schwert und der Aufschrift „Abd al-Mailk – Diener Gottes“ auf die zu liefernden Solidi. Obwohl diese Solidi in Gewicht und Reinheit den byzantinischen Solidi gleichwertig waren, erkannten die Generäle von Kaiser Justinian die Bedeutung des Aktes und erklärten Abd al-Malik den Krieg, noch bevor der Kaiser von dem Zwischenfall erfuhr.