1856 – 1860 Zweiter Opiumkrieg

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Im Oktober 1856 wurde die Besatzung des Segelschiffes Lorcha mit europäischen Rumpf und chinesischer Takelage, welches in Hongkong registriert war und unter britischer Flagge fuhr, von den Behörden der chinesischen Stadt Kanton (Guangzhou) festgenommen, weil das Schiff unter dem Verdacht der Piraterie, des Schmuggels und Opiumhandels stand. Da die Besatzung auf das Verlangen des hannoveranischen Großbritanniens nicht freigelassen wurde, wurde China der Krieg durch die Briten erklärt. Im Okt 1856 wurde daraufhin die Stadt Kanton bombardiert. MEW13, S. 702, Anm 340

Der erste Teil des Krieges endete 1858 mit dem Abschluß der ´Handelsverträge´ von Tientsin (Tianjin), die China mit Großbritanien, Frankreich, Rußland und den USA abschließen mußte. Mit diesen Verträgen öffnete sich die europäische Industrie den chinesische Absatzmarkt. China mußte den Absatz der europäischen Produkte durch die Öffnung von 11 chinesischen Häfen und die volle Bewegungsfreiheit europäischer Kaufleute erleichtern. Vier der Staaten erhielten das Recht, in Peking Botschaften zu unterhalten. Außerdem mußte das buddistische China den christlichen Missionaren die freie Ausübung ihrer Tätigkeit und persönlichen Schutz garantieren.“ MEW13, Anm 180

Nachdem der chinesische Kaiser den Aufbau westlicher Botschaften abgelehnt hatte, wurde China durch Großbritanien und Frankreich an der Mündung des Peiho (Fluß Hai He) im Jahre 1859 erneut provoziert. GB u F erlitten bei dieser Provokation ein militärisches Fiasko, welches zum Vorwand genommen wurde, im Sommer 1860 erneut mit verstärkten Streitkräften anzugreifen. Im Verlauf des Zweiten Opiumkrieges nahmen GB und F am 6.10.1860 Peking ein und zwangen China, die Verträge von Tientsin aus dem Jahre 1858 zu ratifizieren und neue ungerechte Verträge abzuschließen. Gemäß den neuen Verträgen sollte China hohe Tribute an GB u F zahlen, Tientsin als Handelshafen öffnen, den britischen und französischen Kompanien das Recht auf Anwerbung chinesischer Arbeitskräfte gewähren und den südlichen Teil der Halbinsel Kaulun (Kwoloon / Hongkong) an GB abzutreten. MEW13, Anm 337

Das ´Zusatzabkommen´ zum britisch-chinesischen ´Vertrag´ von 1858 sah hohe Zölle auf die Einfuhr von Opium nach China vor und gestattete die Opiumeinfuhr nur in den vertraglich vereinbarten Häfen, weil der Absatz englischer Produkte in den letzten Jahren durch die starke Einfuhr von Opium erschwert worden war.