331 Konstantinische Solidus

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331 uZ verlegt Kaiser Konstantin die Hauptstadt des römischen Reiches nach Byzanz, was zu seinen Ehren in Konstantinopel umbenannt wird. Das römische Reich zerfällt in das ost- und das weströmische Reich.
Kaiser Konstantin ließ die Goldvorräte der Tempel beschlagnahmen und eine neue Goldmünze einführen: den 68 Gran schweren Solidus (= 4,4 g oAdR). Der Goldgehalt des Solidus wurde innerhalb der nächsten 900 Jahre kaum verändert, so daß sich wieder ein Gleichgewicht in der Wirtschaft einstellen konnte. Auf die Veränderung der Münze oder Einschmelzung zu Goldbarren stand die Todesstrafe. Ihren Höhepunkt fand die römische Lehre vom Geld im zehnten Buch des Codex Justinianus. Julius Paulus (ein Rechtsberater aus der Zeit um 300 uZ) schreibt: „Für den Kauf und Verkauf von Waren gegen Geld, wurde ein Stoff ausgesucht, dessen dauernder/stabiler Produktwert die Schwierigkeiten des Tauschens gegen minderwertiges Geld beseitigte. Dieser Stoff wurde offiziell verkündet und in Umlauf gebracht. Seit jener Zeit wird der eine Teil des Handels als Preis, der andere als Ware bezeichnet.“ Die Betrachtung der römischen Geldgeschichte zeigt, daß die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten auch nach und nach von den Juristen begriffen wurden. Zarlenga, S. 54
Die Prägung von Goldmünzen war in den Provinzen Roms nicht erlaubt. Selbst die an das Imperium angrenzenden und mehr und minder abhängigen Staaten unternahmen keine Versuche selber Goldmünzen zu prägen. Die äußerst seltenen Versuche wurde mit Krieg und Tod unterbunden. Abd al-Mailk, ein moslemischer Führer, der für das Recht der eigenen Prägung von Silbermünzen jährlich 1000 Solidus (= 4,4 kg Gold) nach Konstantinopel liefern mußte, prägte im Jahre 695 uZ sein Konterfei samt Schwert und der Aufschrift „Abd al-Mailk – Diener Gottes“ auf die zu liefernden Solidi. Obwohl diese Solidi in Gewicht und Reinheit den byzantinischen Solidi gleichwertig waren, erkannten die Generäle von Kaiser Justinian die Bedeutung des Aktes und erklärten Abd al-Malik den Krieg, noch bevor der Kaiser von dem Zwischenfall erfuhr.
Nicht einmal die Päpste wagten es nach ihrer Abspaltung vom Oströmischen Reich im Jahre 752 eigene Goldmünzen herauszugeben.
Lokale Herrscher durften aber eigene Silbermünzen in dem von Julius Cäsar 45 vuZ festgelegten Gewichtsverhältnis von 1:12 für Gold zu Silber prägen lassen. Das heißt, eine französische Silbermünze mußte das 12-fache des byzantinischen Solidus wiegen, um als gleichwertig zu gelten. An diese Festlegung hat man sich bis zum Untergang des Byzantinischen Reiches im Jahre 1204 uZ gehalten.
Im Weströmischen Reich dagegen hielt der wirtschaftliche Verfall an.

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