1971 Vierseitige Abkommen

Paraphierung der Verhandlungen am 3. Sept 1971
Inkrafttreten am 3. Juni 1972
Anfang der 1970er-Jahre zeichnete sich eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR ab. Das machte auch eine Regelung der Beziehungen zu Westberlin und der BRD erforderlich. Die in der Berlin-Frage angestauten Probleme (siehe Artikel Berliner Mauer in der ChroniWi) bedurften zwischen den 4 Siegermächten eine Neuregelung auf der Basis der austarierten Kompromisse. Der allgemeine Abschnitt des Abkommens bezog sich auf ganz Berlin, der 2. Abschnitt betraf die Westsektoren der Stadt.
Des weiteren wurden Fragen

  • zum Transitverkehr
  • dem Verkehr zwischen Berlin und der BRD
  • einer Besuchervereinbarung
  • einer Postvereinbarung
  • eines Territorialaustausches
  • der Auslandsvertretungen von Berlin
  • der Errichtung eines sowjetischen Konsulates in Westberlin

geregelt. Q: SP,S.66+67