1960 Kündigung des Handelsabkommens zwischen der BRD und der DDR

„Am 30. Sept 1960 beschloß das Bundeskabinett der BRD in Bonn unter massiven Druck aus Washington die Aufkündigung des Abkommens über den Interzonenhandel mit der DDR aus dem Jahre 1951. Diese Kündigung führte zu einem drastischen Rückgang der DDR-Deviseneinnahmen und destabilisierte die wirtschaftliche Situation der DDR. Dies führte zu einem erneuten anwachsen der Flüchtlingswelle aus der DDR.“ Quelle: SP, S.26ff