1944 Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen im Londoner Protokoll

„Am 12. September 1944 einigten sich die Repräsentanten der UdSSR, der USA und des Vereinigten Königreichs Großbritaniens (inkl. Nordirland) über die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und die Verwaltung von Berlin nach ihrem Sieg im 2. Weltkrieg. Diese Einigung wurde im Londoner Protokoll der EAC (= European Advisory Commission = Europäische Beratende Kommission) festgehalten. Die UdSSR sollte die östliche Zone Deutschlands übernehmen, USA und Großbritanien die Westzone. Die Verwaltung von Berlin sollte eine interalliierte Behörde (russ. Kommendatura) übernehmen. Erst am 14. November 1944 einigten sich diese 3 Staaten über die Details der Aufteilung, da sowohl die USA als auch England einen Anspruch auf das Ruhrgebiet erhoben. Ein alliierter Kontrollrat mit Sitz in Berlin sollte das gemeinsame Vorgehen in allen Besatzungszonen sicherstellen. Zeitlich ging es um die ´Anfangsperiode der Besatzung Deutschlands, die unmittelbar auf die Kapitulation folgte´. Am 1. Mai 1945 trat Frankreich dem Abkommen über den Kontrollmechanismus und am 26. Juli 1945 dem Abkommen über die Besatzungszonen bei. Die Bildung der französischen Besatzungszone und eines vierten Berliner Sektors erfolgte durch Aufteilung der amerikanischen und englischen Besatzungszonen, da die UdSSR zu keiner territorialen Kompensation bereit war. Diese Situation wurde später als der Viermächtestatus bezeichnet, mit dem Deutschland verwaltet wurde.“ SP, S.9+10