1930 Genfer Wechselrechtskonferenz

In der Genfer Wechselrechtskonferenz von 1930 wurden die Wechselgesetze in den meisten Staaten des europäischen Kontinents, Japans und Südamerikas gleichlautend geregelt. Die USA und England sind dem Abkommen (veröffentlicht im RGBl 1933 II 377) nicht beigetreten. Das heute noch gültige deutsche Wechselgesetz beruht auf dem Genfer Abkommen und trat in D am 21.6.1933 in Kraft.