1919 Versailler Vertrag

Am 28. Juni 1919 wurde der Vertrag im Schloss von Versailles unterzeichnet, am 10. Januar 1920 wurde er durch das deutsche Parlament ratifiziert. Mit dem Versailler Vertrag wurde der Krieg zwischen Deutschland und den Aliierten beendet, der Erste Weltkrieg war somit auch auf dem Papier vorbei.

Laufzeit des Vertrages?
Mal ganz abgesehen davon, dass kein Gesetz bekannt ist, wonach Friedensverträge nach 100 Jahren ihre Gültigkeit verlieren, so wurde der Versailler Vertrag ja bereits 1937 von Adolf Hitler gebrochen.

Einseitige Auflösung des Vertrages durch Adolf Hitler am 30.01.1937?
„Ich erkläre hiermit, daß damit jener Teil des Versailler Vertrages seine natürliche Erledigung gefunden hat, der unserem Volke die Gleichberechtigung nahm und es zu einem minderwertigen Volke degradierte. Ich ziehe damit vor allem aber die deutsche Unterschrift feierlichst zurück von jener damals einer schwachen Regierung wider deren besseres Wissen abgepreßten Erklärung, daß Deutschland die Schuld am Kriege besitze!“
Dieser einseitige Vertragsbruch bedeutet nichts anderes als das Aussetzen der Reparationszahlungen.

1953 Fortsetzung der Reparationszahlungen
Mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 hat sich die Bundesrepublik mit den West-Allierten und weiteren Staaten verständigt, wie die Auslandsschulden des Deutschen Reichs und Preußens bezahlt werden sollten. Die waren während des Zweiten Weltkriegs nicht mehr bedient worden. Es ging dabei unter anderem auch um die Dawes- und Young-Anleihen, zwei Bonds, mit denen den Deutschen in den 20er-Jahren die Reparationszahlungen durch zeitliche Streckung etwas erleichtert werden sollten. In den Jahren nach 1953 wurden die Forderungen im Einzelnen geprüft und mit neuen Anleihen beglichen, deren letzte 1984 fällig war.
Auch nach dem Londoner Abkommen blieben noch Zinszahlungen offen, die zwischen 1945 und 1952 nicht erfolgt waren. Für diese Beträge hatten die deutschen Unterhändler eine geschickte Regelung getroffen: Sie sollten erst beglichen werden, wenn Deutschland wiedervereint sei. Damals hieß das so viel wie: am Sankt-Nimmerleins-Tag. Anders als von vielen erwartet stellte sich dieser Tag aber doch ein, und zwar am 3. Oktober 1990. Penibel wie die Bundesschuldenverwaltung ist, legte sie unmittelbar nach der Wiedervereinigung eine neue Anleihe auf – Zins: magere drei Prozent – mit der die noch offenen Zinszahlungen auf die alten Anleihen aus Reparationszeiten abgegolten wurden. Deshalb endet der Versailler Vertrag exakt 20 Jahre nach der Wiedervereinigung.

Letzte Reparationszahlung
Am Sonntag den 3.10.2010 enden die Zahlungen für den Versailler Vertrag. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen brachte eine Zahlung von 70 Mio. Euro für eine Bundesschuldverschreibung auf den Weg. Mit dieser Tilgung sind die noch verbliebenen Auslandsschulden des Deutschen Reiches abgelöst, die auf die Reparationen zurückgingen.