1914 Erklärung über den Kriegszustand des Deutschen Reiches

Erklärung über den Kriegszustand des Deutschen Reiches

Text

Wir Wilhelm,
von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen
verordnen auf Grund des Artikel 68 der Verfassung des Deutschen Reiches im Namen des Reiches, was folgt:
Das Reichsgebiet ausschließlich der Königlich Bayerischen Gebietsteile wird hierdurch in Kriegszustand erklärt.
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel
Gegeben ???, den 31. Juli 1914 Wilhelm S.M.

Kommentar: Es ist doch unglaublich, was für ein Elend so ein Wisch mit einem einzigen Satz auslöst. Da muß sich doch jeder normal denkende Bürger sagen: Zum Teufel mit dem Gottes Gnadentum!