1914 Aufhebung der Golddeckung

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1871 Remonetarisierung von Gold im Deutschen Reich

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Zu Beginn des 1. WK wird die Einlöseverpflichtung von nationalen Banknoten in Gold in vielen Ländern aufgehoben. H Kahnt, S. 373
In den Wochen vor Ausbruch des Krieges hatte gut informierte Kreise der Bevölkerung Gold im Wert von 100 Millionen Mark (bei 3,5 g Au/Mark = 28,6 t Gold) von der Reichsbank abgezogen. Mit Beginn des Krieges stellte die Reichsbank die Einlösung ihrer Banknoten in Gold ein. Deputanten bei den privaten Notenbanken durften Banknoten der privaten Notenbanken nur noch gegen Reichsbanknoten einlösen – bekamen also nicht mehr ihr Gold sondern Papier. Der vorhergegangene Schritt war die Zulassung von Schuldverschreibungen des Reiches zur Deckung der privaten Banknoten. Damit erhielt die Regierung des Reiches den Zugang zur Notenpresse, um den Krieg mit billigem Papiergeld finanzieren zu können. Mit den Staatsanleihen gab das Reich ein Versprechen auf die Zukunft ab und bezahlte damit heutige Leistungen. Neu war das Phänomen, daß der geschuldete Gegenstand, auf den sich das Zukunftsversprechen stützte, wie z.B. das ungeförderte Gold in der Erde, gar nicht mehr benannt wurde. Die Bänker des Reiches machte sich gar nicht mehr die Mühe, den Inhalt des Schuldversprechens zu deklarieren. Im Laufe des Krieges verfünffachte sich der Betrag der Papiergeldmenge von 6 auf 30 Milliarden Mark. Die darauf aufbauende Buchgeldmenge verdoppelte sich von 40 auf 90 Milliarden Mark per fractional Banking. RD 72