1844 Bank Charter Act

Der „Bank Charter Act“ aus dem Jahr 1844 – im Deutschen meist „Peelsche Bankakte“ tituliert – verankerte, dass bis auf das damals vorhandene fiduziäre Papiergeldkontingent in Höhe von 14 Mio. Pfund eine Volldeckung gewährleistet sein solle (Fetter, 1965, S. 185). Mit dieser Regel hatte sich anscheinend die Currency-Position durchgesetzt, denn die Vertreter der Banking-Richtung verlangten lediglich die Drittel-Reservehaltung. Freilich hielt die Vorschrift nur deshalb bis 1914, weil sie immer dann außer Kraft gesetzt wurde, wenn ihre Erfüllung gefährdet war.