1279 Ausweisung jüdischer Geld-Klipper aus England

zuvor

1205 Münz-Clipping in England

Hauptartikel

„Obwohl das Abzwacken im Jahre 1205 von König Johann I verboten wurde, ließen sich die jüdischen Geldverleiher nicht von ihrem schändlichen Tun abhalten. Bei einer Hausdruchsuchung am 17. November 1279 fand man große Mengen an Silber, welches von Münzrändern abgezwackt worden war. Am 17.11.1279 wurde eine große Anzahl Juden in ganz England verhaftet. 680 von ihnen wurden eingesperrt, 273 gehängt. Da die Juden aber ein unverbesserliches Volk sind und nicht mit dem clippen von Münzen aufhörten, wurden im Juli 1290 16.511 Juden aus England ausgewiesen.“ (Q: Zarlenga, S. 192)

Mit dem Clipping wird der Produktwert einer Münze verringert. Angenommen ein Silberpfennig mit 1,8 g Ag wird durch Abzwacken um 10% im Gewicht verringert, hat dann also nur noch 1,62 g Silber. Betrug der Produktwert eines Silberpfennigs vorher 18 Stunden, so beträgt er nach dem Abzwacken nur noch 16,2 Stunden. Mit einem Zangenschnitt gelangen also 1,8 Stunden gesellschaftlich anerkannte Arbeitszeit ohne jede Gegenleistung in die Tasche der Clipper. Kein Wunder, daß die englischen Könige so wütend auf die Juden waren und diese außer Landes verwiesen. IE, 2011

weiter

1236 Steuern statt Münzverrufung
1618 Kipperinflation in Deutschland
1680 Zweite Kipperinflation in Deutschland
1850 Kleinschillingprojekt