1236 Steuern statt Münzverruf

zuvor

1000 Münzverrufung
1130 Sächsische Silbermünzen

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„1236 verzichtet der König von Aragon auf die jährliche Münzverrufung und erhebt dafür eine 5%ige Steuer auf das bewegliche Vermögen (Monetaticum) und eine von Zeit zu Zeit zu erhebende Steuer iHv 10% auf Immobilieneigentum (Häuser und Gehöfte, das sog. Morabontinum).“ Q: H Kahnt, S. 367