1215 Magna Charta Libertatum

Die am 15. Juni 1215 von großen Feudalherren, Baronen und Kirchenfürsten (unterstützt von Rittern und Städten) auf der einen Seite und dem König Johann I auf der anderen Seite unterzeichnte Charta schränkte die Rechte des Königs zugunsten der adligen Grundbesitzer ein und enthielt gewisse Zugeständnisse für deren Unterstützer. Dem Großteil der Hauptbevölkerung, vor allem den leibeigenen Bauern, brachte diese Charta keinerlei Vorteile. (Q: Kap, Bd.1, Anm, S.854)