1000 Münzverrufung

„Beim Münzverruf wurden vom Münzherren sämtliche Münzen für ungültig erklärt und mußten gegen neue eingetauscht werden. Als kleiner Mann bekam man für 4 alte Münzen 3 neue Münzen, die vierte Münze behielt der Münzherr, um damit die Ausgaben für seinen Lebenswandel bestreiten zu können. Die Münzverrufungen wurden immer dann durchgeführt, wenn dem Münzherren das Geld ausgegangen war und erfolgten 1 bis 2 mal pro Jahr. In Schlesien und Polen auch bis zu 4 mal im Jahr.“ Q: H Kahnt, S. 392
„Häufige Münzverufungen war nur möglich, wenn sich die Münzbilder der einzelnen Ausgaben deutlich unterschieden. Deshalb kam man auf den Gedanken, die Münzen nur aus sehr dünnem Silberblech zu prägen. Dies im Durchmesser 3-5 cm großen Münzen (Hohlpfennige oder Brakteaten) wurden nur einseitig geprägt. Dies hatte den Vorteil, daß man deutlich unterscheidbare Münzbilder prägen konnte und die Münzen somit auch mehrmals im Jahr verrufen konnte. Die Märkte und Städte litten sehr stark unter dieser automatischen Münzverschlechterung. Einzelne Städte kauften deshalb das Münzrecht von den Fürsten ab, um so das Münzrecht quasi wieder zu privatisieren. So erlangte Lübeck das Münzrecht um 1226, Basel um 1273, später folgten Erfurt, Hamburg und Lüneburg.“ RD 51ff